Stammbaum erstellen kostenlos

Der ultimative Fahrplan für deinen Stammbaum

Ich werde immer wieder gefragt, wie man an die erforderlichen Dokumente oder Informationen für die Erstellung seines Stammbaums kommt.

Wo finde ich die Geburtsurkunde meines Opas? Wann haben meine Urgroßeltern geheiratet? Und warum finde ich nichts im Internet dazu? Muss ich dafür ins Archiv? In welches überhaupt? Was darf ich da alles einsehen?

Ganz so einfach und vor allem pauschal sind diese Fragen gar nicht zu beantworten. Es hängt von vielen Faktoren ab, wo du mit deiner Suche ansetzen musst, um auch wirklich Erfolg zu haben. Ich habe dir daher mal zusammengestellt, wo du mit deinen Recherchen am besten beginnst.

Dieser Fahrplan basiert ausschließlich auf meinen persönlichen Erfahrungen. Er mag aufgrund meiner Spezialisierung leicht westfälisch geprägt sein, kann aber grundsätzlich auf ganz Deutschland und auch die ehemaligen ostdeutschen Gebiete angewandt werden. Abweichungen in der Praxis sind natürlich immer möglich.

Sofern du gerade erst mit der Erstellung deines Stammbaums anfängst, empfehle ich dir vorab noch meinen Beitrag 5 Schritte zum eigenen Stammbaum. Darin kannst du nachlesen, welche Vorarbeit erforderlich ist, bevor du erste Kontakte mit Ämtern und Archiven aufnimmst.
Wie es dann weitergeht, und in welchem Archiv bzw. bei welchem Standesamt du fündig wirst, richtet sich grundsätzlich nach dem Jahr bzw. dem ungefähren Zeitraum, in dem du recherchierst. Der Einfachheit halber zäune ich das Pferd hier von hinten auf:

vor 1874: Kirchenbücher

Stammbaum erstellen kostenlos

Wenn du in deiner Ahnenforschung schon sehr weit zurück bist, ist es eigentlich recht einfach. Alle Taufen, Heiraten und Bestattungen vor 1874 findest du in der Regel in den Kirchenbüchern dokumentiert. Diese werden in den kirchlichen Archiven verwahrt und stehen jedem zur Einsicht (im Original oder als Digitalisat/Mikrofilm) zur Verfügung.

 

In den Kirchenbüchern werden grundsätzlich keine Geburten oder Todesfälle dokumentiert, sondern primär Taufen und Beerdigungen. Du wirst also den jeweiligen Eintrag eher ein paar Tage nach der Geburt bzw. nach dem Tod einer Person finden. 
Ganz wichtig für eine erfolgreiche Suche ist, dass du dir vorher Gewissheit über die Konfession einer Person verschaffst.

 

Die evangelischen Kirchenbücher liegen in der Regel in den Archiven der jeweiligen Landeskirchenämter während du die katholischen Kirchenbücher eher in den Bistumsarchiven findest.

Was ist mit Digitalisaten im Internet?

Inzwischen stehen die Chancen ganz gut, dass du die Kirchenbücher beider Konfessionen auch im Internet findest. Ein großer Teil der katholischen Kirchenbücher steht inzwischen auf Matricula online, kostenlos und ohne Anmeldung zur Verfügung. Die evangelischen Kirchenbücher findest du auf Archion. Dort können die Digitalisate allerdings nur kostenpflichtig eingesehen werden.

 

Für beide Konfessionen lohnt sich auch immer ein Blick in die Bestände bei Familysearch. Die Suche dort ist kostenlos, erfordert aber eine Registrierung mit Email und Passwort. In meinem Beitrag Ahnenforschung mit Familysearch habe ich den Umgang mit der Seite etwas detaillierter beschrieben.

nach 1874: Personenstandsregister

Ahnenforschung Leistungen

Alle Geburten, Heiraten und Sterbefälle nach 1874 wurden zusätzlich durch die Standesämter in den sogenannten Personenstandsregistern beurkundet. Damit du in etwa abschätzen kannst, wo diese Register verwahrt werden und ob du überhaupt Zugriff darauf hast, ist es wichtig, die Schutzfristen zu kennen.

Möchtest du auch die Geheimnisse deiner Vorfahren erforschen?

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Sperrfristen oder Schutzfristen der standesamtlichen Register

Die Schutzfristen sind im Personenstandsgesetz geregelt und je nach Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) unterschiedlich lang. Darauf werde ich an anderer Stelle nochmal näher eingehen. Du merkst dir jetzt erstmal nur 110/80/30. Geburtsurkunden unterliegen einer 110 jährigen Schutzfrist, während Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden für 30 Jahre nach der Beurkundung geschützt sind. Innerhalb der Schutzfristen erhalten nur Verwandte in direkter Linie Auskunft. Du bekommst also nur dann eine Kopie des jeweiligen Registerauszuges, wenn du ein direkter Nachkomme der gesuchten Person bist oder die Vollmacht eines direkten Nachkommen vorweisen kannst. Für die Ausstellung der Kopie und ggf. erforderliche Recherchen zur Auffindung der Urkunde stellt dir das Amt in der Regel Gebühren in Rechnung.

Nach Ablauf der Schutzfristen verlieren die Personenstandsregister ihren Urkundencharakter und werden zu Archivgut. Dies bedeutet zunächst, dass grundsätzlich erstmal jeder (also auch nicht in direkter Linie verwandte Personen) Einsicht bekommen kann. Viel wichtiger ist aber, dass die Standesämter die Register dann an die Archive auslagern. In der Praxis sind dies oftmals die kommunalen Archive (Gemeinde-, Stadt- oder Kreisarchive), während die Zweitschriften der Personenstandsregister an die jeweiligen Staats- bzw. Landesarchive gehen.

Wie gesagt, in der Regel! Ich habe es auch schon anders erlebt. In sehr kleinen Gemeinden liegen die Personenstandsregister trotz Ablauf der Schutzfristen oft noch im Standesamt, weil aufgrund der Größe der Gemeinde Standesamt und Archiv quasi eine Einheit bilden. Ein Anruf beim Standesamt kann hier immer Klarheit bringen.

 

 

Zuständigkeit der Standesämter

Unabhängig von der Aufbewahrung (Archiv oder Standesamt) musst du wissen, dass immer das Standesamt am Ort des Geschehens zuständig für die Beurkundung ist. Wenn es dir also so geht wie mir, und dein Uropa während eines Wochenendurlaubs in Hamburg verstorben ist, brauchst du nicht in den Standesamtsunterlagen am Wohnort in Paderborn suchen. Dort wirst du nichts finden. Verschaffe dir vor deiner Anfrage bzw. deinem Archivbesuch immer Gewissheit, welches Standesamt für die Ausstellung der jeweiligen Urkunde überhaupt zuständig war.

Finde ich Personenstandsregister auch im Internet?

Bei den Personenstandsregistern ist die Anzahl der im Internet verfügbaren Digitalisate meines Wissens noch recht überschaubar. Du kannst Glück haben, dass einige Digitalisate auch bei Familysearch abrufbar sind. Ich habe auch mit ancestry* gute Erfahrungen gemacht, allerdings steht dieses Angebot nur kostenpflichtig zur Verfügung. Was sich in jedem Fall lohnt, ist ein Blick auf die Homepage des jeweiligen Landesarchivs für die Region, in der du suchst. Das Landesarchiv Abt. OWL (Standort Detmold) zum Beispiel vergrößert kontinuierlich den Bestand an digitalisierten Sterberegistern. Die aktuellste Übersicht findest du hier: Digitale Bestände des LAV NRW Abt. OWL

 

Wahrscheinlich raucht dir jetzt ganz schön der Kopf. Daher stelle ich dir meinen Fahrplan in einer handlichen Übersicht zum Download zur Verfügung. Wenn du noch Verbesserungsvorschläge hast, immer her damit.

Ich werde immer wieder gefragt, wie man an die erforderlichen Dokumente oder Informationen für die Erstellung seines Stammbaums kommt.

Wo finde ich die Geburtsurkunde meines Opas? Wann haben meine Urgroßeltern geheiratet? Und warum finde ich nichts im Internet dazu? Muss ich dafür ins Archiv? In welches überhaupt? Was darf ich da alles einsehen?

Ganz so einfach und vor allem pauschal sind diese Fragen gar nicht zu beantworten. Es hängt von vielen Faktoren ab, wo du mit deiner Suche ansetzen musst, um auch wirklich Erfolg zu haben. Ich habe dir daher mal zusammengestellt, wo du mit deinen Recherchen am besten beginnst.

Dieser Fahrplan basiert ausschließlich auf meinen persönlichen Erfahrungen. Er mag aufgrund meiner Spezialisierung leicht westfälisch geprägt sein, kann aber grundsätzlich auf ganz Deutschland und auch die ehemaligen ostdeutschen Gebiete angewandt werden. Abweichungen in der Praxis sind natürlich immer möglich.

Sofern du gerade erst mit der Erstellung deines Stammbaums anfängst, empfehle ich dir vorab noch meinen Beitrag 5 Schritte zum eigenen Stammbaum. Darin kannst du nachlesen, welche Vorarbeit erforderlich ist, bevor du erste Kontakte mit Ämtern und Archiven aufnimmst.
Wie es dann weitergeht, und in welchem Archiv bzw. bei welchem Standesamt du fündig wirst, richtet sich grundsätzlich nach dem Jahr bzw. dem ungefähren Zeitraum, in dem du recherchierst. Der Einfachheit halber zäune ich das Pferd hier von hinten auf:

vor 1874: Kirchenbücher

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Wenn du in deiner Ahnenforschung schon sehr weit zurück bist, ist es eigentlich recht einfach. Alle Taufen, Heiraten und Bestattungen vor 1874 findest du in der Regel in den Kirchenbüchern dokumentiert. Diese werden in den kirchlichen Archiven verwahrt und stehen jedem zur Einsicht (im Original oder als Digitalisat/Mikrofilm) zur Verfügung.

 

In den Kirchenbüchern werden grundsätzlich keine Geburten oder Todesfälle dokumentiert, sondern primär Taufen und Beerdigungen. Du wirst also den jeweiligen Eintrag eher ein paar Tage nach der Geburt bzw. nach dem Tod einer Person finden. 
Ganz wichtig für eine erfolgreiche Suche ist, dass du dir vorher Gewissheit über die Konfession einer Person verschaffst.

 

Die evangelischen Kirchenbücher liegen in der Regel in den Archiven der jeweiligen Landeskirchenämter während du die katholischen Kirchenbücher eher in den Bistumsarchiven findest.

Was ist mit Digitalisaten im Internet?

Inzwischen stehen die Chancen ganz gut, dass du die Kirchenbücher beider Konfessionen auch im Internet findest. Ein großer Teil der katholischen Kirchenbücher steht inzwischen auf Matricula online, kostenlos und ohne Anmeldung zur Verfügung. Die evangelischen Kirchenbücher findest du auf Archion. Dort können die Digitalisate allerdings nur kostenpflichtig eingesehen werden.

 

Für beide Konfessionen lohnt sich auch immer ein Blick in die Bestände bei Familysearch. Die Suche dort ist kostenlos, erfordert aber eine Registrierung mit Email und Passwort. In meinem Beitrag Ahnenforschung mit Familysearch habe ich den Umgang mit der Seite etwas detaillierter beschrieben.

nach 1874: Personenstandsregister

Ahnenforschung Leistungen

Alle Geburten, Heiraten und Sterbefälle nach 1874 wurden zusätzlich durch die Standesämter in den sogenannten Personenstandsregistern beurkundet. Damit du in etwa abschätzen kannst, wo diese Register verwahrt werden und ob du überhaupt Zugriff darauf hast, ist es wichtig, die Schutzfristen zu kennen.

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Sperrfristen oder Schutzfristen der standesamtlichen Register

Die Schutzfristen sind im Personenstandsgesetz geregelt und je nach Ereignis (Geburt, Heirat, Tod) unterschiedlich lang. Darauf werde ich an anderer Stelle nochmal näher eingehen. Du merkst dir jetzt erstmal nur 110/80/30. Geburtsurkunden unterliegen einer 110 jährigen Schutzfrist, während Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden für 30 Jahre nach der Beurkundung geschützt sind. Innerhalb der Schutzfristen erhalten nur Verwandte in direkter Linie Auskunft. Du bekommst also nur dann eine Kopie des jeweiligen Registerauszuges, wenn du ein direkter Nachkomme der gesuchten Person bist oder die Vollmacht eines direkten Nachkommen vorweisen kannst. Für die Ausstellung der Kopie und ggf. erforderliche Recherchen zur Auffindung der Urkunde stellt dir das Amt in der Regel Gebühren in Rechnung.

Nach Ablauf der Schutzfristen verlieren die Personenstandsregister ihren Urkundencharakter und werden zu Archivgut. Dies bedeutet zunächst, dass grundsätzlich erstmal jeder (also auch nicht in direkter Linie verwandte Personen) Einsicht bekommen kann. Viel wichtiger ist aber, dass die Standesämter die Register dann an die Archive auslagern. In der Praxis sind dies oftmals die kommunalen Archive (Gemeinde-, Stadt- oder Kreisarchive), während die Zweitschriften der Personenstandsregister an die jeweiligen Staats- bzw. Landesarchive gehen.

Wie gesagt, in der Regel! Ich habe es auch schon anders erlebt. In sehr kleinen Gemeinden liegen die Personenstandsregister trotz Ablauf der Schutzfristen oft noch im Standesamt, weil aufgrund der Größe der Gemeinde Standesamt und Archiv quasi eine Einheit bilden. Ein Anruf beim Standesamt kann hier immer Klarheit bringen.

 

 

Zuständigkeit der Standesämter

Unabhängig von der Aufbewahrung (Archiv oder Standesamt) musst du wissen, dass immer das Standesamt am Ort des Geschehens zuständig für die Beurkundung ist. Wenn es dir also so geht wie mir, und dein Uropa während eines Wochenendurlaubs in Hamburg verstorben ist, brauchst du nicht in den Standesamtsunterlagen am Wohnort in Paderborn suchen. Dort wirst du nichts finden. Verschaffe dir vor deiner Anfrage bzw. deinem Archivbesuch immer Gewissheit, welches Standesamt für die Ausstellung der jeweiligen Urkunde überhaupt zuständig war.

Finde ich Personenstandsregister auch im Internet?

Bei den Personenstandsregistern ist die Anzahl der im Internet verfügbaren Digitalisate meines Wissens noch recht überschaubar. Du kannst Glück haben, dass einige Digitalisate auch bei Familysearch abrufbar sind. Ich habe auch mit ancestry* gute Erfahrungen gemacht, allerdings steht dieses Angebot nur kostenpflichtig zur Verfügung. Was sich in jedem Fall lohnt, ist ein Blick auf die Homepage des jeweiligen Landesarchivs für die Region, in der du suchst. Das Landesarchiv Abt. OWL (Standort Detmold) zum Beispiel vergrößert kontinuierlich den Bestand an digitalisierten Sterberegistern. Die aktuellste Übersicht findest du hier: Digitale Bestände des LAV NRW Abt. OWL

 

Wahrscheinlich raucht dir jetzt ganz schön der Kopf. Daher stelle ich dir meinen Fahrplan in einer handlichen Übersicht zum Download zur Verfügung. Wenn du noch Verbesserungsvorschläge hast, immer her damit.

Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. Andrea

    In Österreich: 100/80/30, bezogen auf die Sperrfristen.
    Ich habe in der Matricula und beim Pfarramt, wo ich suche, schon sehr gute Erfahrungen gemacht.

    Herzliche Grüße

    Andrea

  2. Eva

    Hallo Sabrina, ich habe dank deiner Tipps einen Nachfahren in einem Kirchenbuch gefunden doch leider hab ich
    das Problem die Schrift darin nicht lesen zu können – hättest du da einen brauchbaren Hinweis ?
    Wer kann dieses „alte“ Deutsch heute noch entziffern.

  3. Kathi

    Hallo Sabrina,

    Ich bin auf der Suche nach Daten meiner Urgroßeltern. Ich habe meine Geburtsurkunde und die meiner Mutter. Von meinen Großeltern habe ich die Informationen aus der Familie zusammengetragen. Nun reicht das Wissen nicht für die Urgroßeltern und eventuell darüber hinaus. Ich überlege nun im Standesamt eine Abschrift zu beantragen. Also eine Abschrift der Geburtsurkunde. Aber in welchem Standesamt muss ich jetzt fragen? Geburtsort oder Sterbeort? Und benötige ich auch etwas meiner Großeltern als Nachweis? Was macht jetzt an diesem Punkt am ehesten Sinn oder was kannst du für einen Rat geben? Mit welcher Anfrage bekomme ich beim Standesamt auch die Daten die ich brauche?

    Viele Grüße

  4. Interessant!
    Gibt es ein zentrales Standesamtsregister in Deutschland? Oder wie stellt ein Geschiedener sonst fest, ob seine Exfrau vielleicht erneut geheiratet hat (in diesem Fall bräuchte er ja in der Regel keinen Unterhalt mehr zu bezahlen)?
    Mit freundlichen Grüßen!

  5. Peter

    Coole Grafik, vielen Dank für die Übersicht!

  6. Phil

    Was versteht man unter Kernfamilie? Habe ich von meinen Vorfahren ohne die 110/80/30 Regel Zugang?
    Sprich ab wann gehöre ich da nicht mehr zu? Die Eltern meiner Eltern und deren Eltern etc., da kann ich schauen?

    1. Sabrina

      Hallo Phil,

      den Begriff „Kernfamilie“ kenne ich so nicht. Als direkter Nachfahre hast du grundsätzlich immer Zugang, egal um welche Generation (Eltern / Großeltern / Urgroßeltern usw.) es sich handelt. Sofern du aber noch innerhalb der durch die Sperrfristen geschützten Jahrgänge recherchierst, hast du keinen direkten „Zugang“ zu den Unterlagen. Denn in den jeweiligen Jahrgängen von Geburten/Heiraten/Sterbefälle sind ja auch noch zig andere Personen aufgeführt. Innerhalb der Sperrfristen kannst du also nicht selber recherchieren, hast aber ein Auskunftsrecht. Wenn du direkt beim zuständigen Standes- oder Pfarramt nachfragst und versicherst, ein direkter Nachkomme der gesuchten Person zu sein, sollte es kein Problem sein, dort eine Antwort zu erhalten.

      Ich hoffe das macht es etwas transparenter?

  7. Markus

    Und was ist mit den lebenden Fernfamilien, wenn man einen weitverzweigten Stammbaum hat? Wie kommt man gemäß §62 PStG an die Daten vom Standesamt innerhalb der 110/80/30 Jahre Regel? Ich kann es ihnen sagen: Gar nicht! Die entsprechende Fernfamilie kontaktieren? Und wenn die kein Interesse hat? Dann ist Ende Gelände mit Ahnenforschung.

    1. Sabrina

      Ja das ist schwierig, die Erfahrung mache ich leider immer wieder. Leider ist die Rechtslage da eindeutig und lässt da keinerlei Ausnahme zu. Da bleibt nur, die Verwandtschaft um eine Vollmacht zu bitten, auch wenn das genealogische Interesse dort nicht vorhanden ist. Ansonsten hilft nur warten, warten, warten…

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